Double Office Geschäftsbedingungen und Konditionen

§ 1 ALLGEMEINES

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der collective.ruhr GmbH Rüttenscheider Straße 120 45131 Essen, welche diese mit dem Projekt „Collective.ruhr“ auf den Flächen Rüttenscheider Str. 120 45131 Essen, Teelbruch 60 45219 Essen und Hafenstraße 2 47119 Duisburg gegenüber den Kunden/Nutzern (nachfolgend nur noch Kunde genannt) erbringt.

§ 2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG

(1) Die von der collective.ruhr GmbH angebotenen Leistungen umfassen die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen samt dazugehöriger Büroarbeitsplatzausstattung einschließlich der dazugehörigen IT Infrastruktur wie WLAN und Drucker, die Bereitstellung von Seminar- bzw. Besprechungsräumen und die Zurverfügungstellung einer Geschäftsadresse. PCs und Notebooks gehören nicht zum Leistungskatalog.

Genaue Art und Umfang der im Einzelnen angebotenen Leistungen kann der Kunde im Rahmen der Abgabe seines Angebots zum Abschluss des Vertrages auswählen.

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich oder über das Online – Buchungsverfahren.

(2) Im Rahmen der Onlinebuchung wählt der Kunde das von ihm gewünschte Leistungspaket aus und gibt durch Anklicken des entsprechenden Buttons ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Vor der Angebotserteilung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.

(3) Mit der Angebotsabgabe sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

(4) Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der collective.ruhr GmbH kommt erst durch Annahmeerklärung durch die collective.ruhr GmbH zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel per E-Mail.

(5) Sollte zwischen dem Kunden und der collective.ruhr GmbH außerhalb des Onlinebuchungsverfahrens ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden, dessen Inhalt ganz oder teilweise von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, so geht insoweit der Inhalt des schriftlichen Vertrages vor.

§ 4 TARIFE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

(1) Alle Preise sind monatliche Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die bei der Buchung angegebenen Dienstleistungen.

(2) Der Kunde ermächtigt die collective.ruhr GmbH zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift. Der Kunde kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dem Kunden steht es ferner frei, die Zahlung auch auf anderem Wege, insbesondere durch Überweisung oder durch Zahlung mit EC-Karte vorzunehmen.

(3) Einmalige Zahlungen sind unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit Zahlungen monatlich zu leisten sind, sind diese am dritten Werktag des jeweiligen Monats fällig. Monatserster in diesem Zusammenhang ist jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag des Beginns der Vertragslaufzeit entspricht.

(4) Die collective.ruhr GmbH kann Zahlungen des Kunden nach Ihrer Wahl auf offene Forderungen verrechnen, soweit nicht der Kunde bei Zahlung den Verwendungszweck anderweitig bestimmt hat.

(5) Abweichend von Ziffer (3) ist bei der Buchung von Meetingräumen eine Anzahlung von 20% des vereinbarten Gesamtpreises sofort, d.h. zum Zeitpunkt der Buchung fällig. Erst nach Eingang der Anzahlung gilt die Buchung als verbindlich. Spätestens 7 Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit sind die restlichen 80% des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Bei Buchungen, die weniger als 7 Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit vorgenommen werden, ist die Gesamtsumme (100%) zum Zeitpunkt der Buchung fällig. Auch hier gilt die Buchung erst nach Eingang der Zahlung als verbindlich.

Im Falle der Stornierung der Buchung eines Meetingraumes fallen Stornierungsgebühren in folgender Höhe an:

- Bei einer Stornierung zu einem Zeitpunkt von mehr als 7 Tagen vor Beginn der Vertragslaufzeit in Höhe von 20 % des vereinbarten Gesamtpreises;

- Bei einer Stornierung zu einem Zeitpunkt von weniger als 7 Tagen, aber mehr als 48 Stunden vor Beginn der Vertragslaufzeit in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises;

- Bei einer Stornierung zu einem Zeitpunkt von weniger als 48 Stunden vor Beginn der Vertragslaufzeit in Höhe von 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.

Die Stornierungsgebühr entfällt, wenn und soweit dem Kunden, der kein Unternehmer ist, der Nachweis gelingt, dass der collective.ruhr GmbH durch die Stornierung kein Schaden entstanden ist.

§ 5 ZUGANGSBEDINGUNGEN UND VERHALTENSREGELN

(1) Die Kunden in den Tarifen Fix Desk, Einzelbüro und Teambüro haben rund um die Uhr Zutritt zu den Flächen. Kunden mit allen anderen Tarifen erhalten Zugang zu der Fläche während der wöchentlichen Öffnungszeiten montags bis freitags von 9 – 18 Uhr.

Der Zutritt erfolgt grundsätzlich über einen Transponder, der von der collective.ruhr GmbH ausgehändigt wird. Dieser Transponder wird spätestens am letzten Tag des gebuchten Tarifs zurückgegeben. Schuldhafter Zahlungsverzug des Kunden berechtigt die collective.ruhr GmbH zur Verweigerung des Zutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist.

(2) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den bei der Buchung bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der collective.ruhr GmbH.

(3) Zur Vermeidung von Störungen anderer Kunden ist auf die Wahrung einer angemessenen Arbeitsatmosphäre zu achten. Insbesondere sind Ruhestörungen durch laute Gespräche oder Telefonate außerhalb von etwaigen hierfür vorbehaltenen, allerdings nicht zugesicherten Bereichen zu vermeiden.

(4) Der Verlust ausgehändigter Transponder oder Schlüssel für die Schließfächer oder Rollcontainer ist unverzüglich zu melden.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der von der collective.ruhr GmbH angebotenen Leistungen gegen keine gesetzlichen Bestimmungen zu verstoßen, keine unerwünschten Nachrichten (Kettenbriefe, Spam-E-Mail u.a.) oder sittenwidriges Material zu verbreiten, Dritte nicht zu belästigen, keine Schadsoftware zu verbreiten und sich nicht auf sonstige Weise rechts- oder sittenwidrig zu verhalten.

(6) Ein Verstoß des Kunden gegen die vorgenannten Verpflichtungen berechtigt die collective.ruhr GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus sonstigem wichtigen Grund bleibt unberührt.

§ 6 DAUER DES VERTRAGES, KÜNDIGUNG

(1) Der Beginn der Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

(2) Die Vertragslaufzeit ist unbefristet, soweit sich aus der Art der gebuchten Leistung keine befristete Vertragslaufzeit ergibt.

(3) In den Tarifen Flex Desk und Fix Desk können beide Parteien das Vertragsverhältnis mit einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. In den Tarifen Single Office, Double Office und Team Office können beide Parteien das Vertragsverhältnis mit drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Auf Seiten der collective.ruhr GmbH liegt ein Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere auch dann vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät.

(5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 7 DATENSCHUTZ

(1) Collective.ruhr wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

(2) Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch Collective.ruhr sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Collective.ruhr verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden.

§ 8 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, MINDERUNG

(1) Gegen Forderungen der collective.ruhr GmbH aus dem zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnis kann der Kunde auch für die Zeit nach dessen Beendigung nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

(2) Gegenüber den Forderungen der collective.ruhr GmbH aus dem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht oder Leistungsverweigerungsrecht nur in Bezug auf Forderungen aus dem Vertrag zu, und zwar nur dann, wenn der Anspruch, auf den das Recht gestützt wird, unbestritten oder rechtskräftig bzw. entscheidungsreif festgestellt ist.

(3) Die Geltendmachung eines Minderungsrechts mittels Abzugs von den vertraglich geschuldeten Zahlungen ist dem Kunden nicht gestattet, und zwar auch nicht für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Kunde wird insoweit auf die Geltendmachung etwaiger Bereicherungsansprüche verwiesen.

§ 9 BAULICHE EINGRIFFE UND VERÄNDERUNGEN

(1) Die collective.ruhr GmbH ist nach vorheriger Ankündigung berechtigt, Umbauten, Modernisierungsarbeiten und Reparaturen in den vertragsgegenständlichen Räumen und angrenzenden Bauteilen durchzuführen, wenn dies zur Erhaltung oder Verbesserung der Räume, der Arbeitsplätze oder angrenzender Bauteile, zur Einsparung von Energiekosten oder zur Abwehr und Beseitigung von Schäden und Gefahren für die Räume oder angrenzende Bauteile zweckdienlich ist. Eine Verbesserung der Räume kann insbesondere auch darin begründet liegen, dass die Maßnahme der wirtschaftlichen Nutzung und Verwertung der Räume bzw. des Gesamtobjekts förderlich ist. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Ankündigung. Der Kunde ist verpflichtet, seine Arbeitsplätze zwecks Durchführung der genannten Maßnahmen zugänglich zu machen und seinen Arbeitsplatz erforderlichenfalls vorübergehend zu räumen.

(2) Die vorbezeichneten Maßnahmen hat der Kunde grundsätzlich entschädigungslos zu dulden. Der Kunde kann ausnahmsweise eine angemessene Herabsetzung der von ihm zu leistenden Zahlungen geltend machen, wenn die von der collective.ruhr GmbH veranlassten Arbeiten eine so erhebliche Beeinträchtigung der Vertragsdurchführung bewirken, dass die Fortentrichtung der vollen Zahlung für den Kunden unbillig wäre. Mit weitergehenden Ansprüchen ist der Kunde insoweit ausgeschlossen. Die Regelungen in § 9 zur Durchsetzung einer Minderung bleiben von dieser Regelung unberührt.

(3) Der Kunde ist im Rahmen der Tarife Einzelbüro und Teambüro berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie nach Abstimmung mit der collective.ruhr GmbH in den Räumen aufzustellen.

(Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die collective.ruhr GmbH durch den Kunden auf dessen Kosten zulässig.

Auf Verlangen der collective.ruhr GmbH ist der Kunde zur Räumung der von ihm eingebrachten Gegenstände und zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht – auch dann nicht, wenn die collective.ruhr GmbH auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet.

Im Falle der Zustimmung durch die collective.ruhr GmbH zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Kunden einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Kunde.

§ 10 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

(1) Der Kunde hatte vor Vertragsabschluss die Möglichkeit zur Besichtigung der Räume. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze mit Ausnahme des Tarifes “Einzel- oder Teambüro” in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Die collective.ruhr GmbH haftet nicht für den Verlust von Eigentum des Kunden.

(2) Der Kunde ist sich darüber bewusst, dass der Betrieb von Großraumbüros und Gemeinschaftsflächen durch die parallele Nutzung mehrerer Kunden zu damit zwangsläufig verbundenen Geräuschen und gelegentlicher, umgebungstypischer Unruhe führen kann. Die collective.ruhr GmbH haftet nicht für hieraus resultierende Störungen.

(3) Der Kunde verzichtet auf Ansprüche aus § 536 I BGB. Die collective.ruhr GmbH haftet im Übrigen nicht für Schäden, welche dem Kunden durch die Durchführung des Vertrags entstehen.

(4) Von dem gesamten Haftungsausschluss ausgenommen ist eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der collective.ruhr GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der collective.ruhr GmbH beruhen. Ferner von dem Haftungsausschluss ausgenommen ist eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der collective.ruhr GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der collective.ruhr GmbH beruhen. Vom Haftungsausschluss unberührt bleibt ebenfalls die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die collective.ruhr GmbH.

(5) Sollte Dritten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages ein durch den Kunden verschuldeter Schaden entstehen, so stellt der Kunde die collective.ruhr GmbH von etwaigen Ansprüchen des Dritten gegen die collective.ruhr GmbH frei. Gleiches gilt für Schäden Dritter, für welche der Kunde oder die die collective.ruhr GmbH verschuldensunabhängig haftet.

§ 11 BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

(1) Der Kunde hat die vertragsgegenständlichen Sachen nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem Zustand an die collective.ruhr GmbH heraus zu geben. Von dem Kunden zu verantwortende Schäden an den Sachen oder durch den Kunden verlorene Einrichtungsgegenstände sind der collective.ruhr GmbH vollumfänglich und ohne „Abzug neu für alt“ von dem Kunden zu ersetzen.

(2) Der Kunde hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel an die collective.ruhr GmbH zurück zu geben. Kommt der Kunde der Verpflichtung zur Rückgabe der Schlüssel nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann die collective.ruhr GmbH die Arbeitsplätze öffnen und reinigen. Kosten, welche durch die Ersetzung verlorener Schlüssel oder die Notwendigkeit des Austauschs der Schließanlagen aufgrund des Verlusts von Schlüsseln entstehen, hat der Kunde zu ersetzen.

(3) Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, ist als Nutzungsentschädigung mindestens die zuletzt vertraglich geschuldete Nutzungsgebühr fortzuentrichten. Der collective.ruhr GmbH bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten.

§ 12 SONSTIGES

(1) Der Kunde ist verpflichtet, der collective.ruhr GmbH seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen in den Abendstunden ab 18 Uhr zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung muss dem Kunden zuvor in einer angemessenen Frist (mindestens 2 Tage vorher) angekündigt werden. Die Zurverfügungstellung erfolgt in unmittelbarer Absprache zwischen dem Kunden und der collective.ruhr GmbH.

(2) Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.

(3) Ein Konkurrenzschutz für den Kunden ist ausgeschlossen.

(4) Eine Außenwerbung des Kunden ist ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der collective.ruhr GmbH erlaubt.

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Die collective.ruhr GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Der Kunde wird per E-Mail über die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert. Der Kunde hat die Möglichkeit, den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von 4 Wochen in Textform zu widersprechen. Erfolgt innerhalb der vierwöchigen Frist kein ausdrücklicher Widerspruch, so wird das Einverständnis in die Geltung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens des Kunden unterstellt.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die GA Coworking keine Geltung.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.

(4) Der Gerichtsstand ist der Sitz der collective.ruhr GmbH in Essen, sofern der Kunde Kaufmann ist.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die collective.ruhr Essen Rüttenscheid diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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